vor dem termin beim anwalt
In Vorbereitung eines Termins in unserem Büro bitten wir, den Mandantenbogen auszufüllen und unterzeichnet zum Termin mitzubringen. Das erleichtert die Anlage der hiesigen Akte und dient gleichzeitig der Absicherung und Kenntnis-nahme der möglichen Kommunikationskanäle.

zum Download »

Häufig ist es wichtig, bei auftretenden Rechtsproblemen umgehend einen Anwalt aufzusuchen. Dies gilt es insbesondere bei laufenden Fristen zu beachten. Die Versäumung solcher Fristen kann zu Nachteilen und dem Verlust von Rechten führen. In den meisten Fällen lässt sich ein übermäßiger Termindruck zur Wahrung von Schriftsatzfristen und ähnlichem vermeiden, wenn rechtzeitig telefonisch oder über das Kontaktformular ein Beratungstermin vereinbart wird. Wir planen die Termine so, dass keine Wartezeiten entstehen. Bitte rechnen Sie aber mit ca. 1 Stunde Beratungszeit.

zum Kontakt »

Zum Termin bitten wir, neben dem ausgefüllten Mandantenbogen, alle wichtigen Unterlagen, nach Möglichkeit sowohl im Original, als auch in Kopie, mitzubringen. Selbstverständlich werden wir Sie auf fehlende Unterlagen hinweisen und gegebenenfalls um Nachreichung bitten. Während des Beratungs- bzw. Besprechungstermin werden wir mit Ihnen die weiteren Schritte und den weiteren Fortgang des Mandats erörtern.
 
Falls Sie einmal Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Jederzeit können Sie auf unserem Anrufbeantworter eine Rückrufbitte hinterlassen.
informationen zum Mandat
Die Kosten der anwaltlichen Beratung oder des anwaltlichen Mandats richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Wir werden mit Ihnen gemeinsam die entstehenden Kosten erörtern. Vor Einleitung von Maßnahmen, welche wiederum Kosten verursachen, werden wir Sie jeweils ausdrücklich informieren. In einigen Fällen führt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für den Mandanten oder auch den Anwalt zu unangemessenen Ergebnissen. Es besteht daher grundsätzlich bei außergerichtlicher Vertretung auch die Möglichkeit, eine Honorarvereinbarung abzuschließen.
 
Bitte beachten Sie, dass bei bestehender Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit besteht, dass durch uns eine Deckungsanfrage bei der Versicherung gestellt wird. Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen, werden wir dann direkt mit der Versicherung abrechnen. Beachten Sie bitte, dass zwischen der Rechtsschutzversicherung und dem Rechtsanwalt kein Vertrags-verhältnis besteht.
 
Sollten Sie weder rechtsschutzversichert noch anderweitig in der Lage sein, die Kosten einer Beratung oder eines Prozesses aufzubringen, besteht die Möglichkeit mit Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe zu verfahren. Für eine Beratung können Sie am Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Beratungshilfeschein beantragen. Wird ein gerichtliches Verfahren notwendig, so kann bei geringem Einkommen und Vermögen Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden. Nähere Erläuterungen entnehmen Sie bitte den Ausführungen der Rechtsanwaltskammer Berlin. Für die bei Prozesskostenhilfe erforderliche Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse ist ein offizielles Formular auszufüllen, mit Belegen zu versehen und unterzeichnet einzureichen.

zum Download »

Alle notwendigen Vordrucke und Formulare sowie eine aktuelle Version des RVG im Vollumfang finden Sie in unserer Download-Sektion.
Realisierung SAHNEPIXEL
Copyright 2011 Kanzlei Trettin